Eltern
Der Kindertagesstätte ist ein offenes und vertrauensvolles Miteinander zu den Eltern wichtig. Die Eltern werden zu allen Aktivitäten der Kindertagesstätte mit einbezogen.
Elternbeirat:
Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres wird der neue Elternbeirat gewählt. Nach dem bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (§1 Art. 14) muss bei allen anerkannten Kindertagesstätten ein Beirat bestehen. Der/Die Vorsitzende arbeitet eng mit der Leitung zusammen. Beiratssitzungen mit dem Team finden nach Bedarf mehrmals im Jahr statt.
Ziele und Aufgaben des Elternbeirats:
- Der Elternbeirat vertritt die Interessen aller Eltern, greift deren Wünsche und Sorgen auf und gibt diese in offenen Gesprächen an die Kita-Leitung weiter. Dabei ist der Elternbeirat an einer gegenseitig verständnisvollen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten interessiert. Die Förderung und das Wohlergehen unserer Kinder stehen an oberster Stelle.
- Der Elternbeirat übt aber eine beratende Funktion aus und kann mit Vorschlägen und Anregungen an das Kita-Personal herantreten. Diese werden vom Team oder dem Träger aufgegriffen und wenn möglich umgesetzt.
- Der Elternbeirat unterstützt das KiTa-Personal, z.B. bei gelegentlich notwendigen Arbeitseinsätzen oder bei der Organisation und Durchführung von Festen.
- Er unterstützt die Kita bei der Beschaffung von finanziellen Mitteln. So werden von dem Geld, das an Veranstaltungen oder Aktionen vom Elternbeirat eingenommen wurden, neue Spielgeräte oder -materialien gekauft, die den Kindern zugutekommen.
- Der Elternbeirat fördert die Einbeziehung aller Eltern in die Aktionen der KiTa.
Näheres ergibt sich aus den Artikeln 11 und 12 des Bayerischen Kindertagesstättengesetzes.